WEG-Verwaltung Die Verwaltung von Wohnungseigentum ist nach § 27 WEG unabdingbar und zudem in der Teilungserklärung der Wohnungseigentümergemeinschaft festgelegt. Die Verwaltung von Eigentümergemeinschaften für uns eine Arbeit, die wir explizit den Bedürfnissen einer Gemeinschaft anpassen. Unser Ziel ist stets eine langfristige Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns, da eine gute WEG-Verwaltung über einen längeren Zeitraum effektiv zu erreichen ist. Durch immer wieder neue Gerichtsurteile, wie die WEG-Novelle, ist die rechtlich einwandfreie Betreuung von Eigentümergemeinschaften sehr komplex geworden. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über unsere allgemeinen Leistungen:
Kaufmännische Betreuung:
- Zahlungsverkehr
- Wirtschaftsplan
- Jahresabrechnung
- Belegprüfung
- Objektbezogene Buchhaltung
- Optimierung von Fixkosten
- Durchführung von Eigentümerversammlungen
- Führen einer Beschlusssammlung
- Korrespondenz mit Versorgern, Behörden, etc.
Technische Betreuung:
- Schadens- und Reparaturmanagement
- Überwachung und Begleitung von Baumaßnahmen